Wer den Beruf des Ausbilders anstrebt, muss bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Laut der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist es erforderlich, dass angehende
Ausbilder Prüfungen bestehen, um den AdA-Schein zu erhalten. Dieser AdA-Schein,
der für „Ausbildung der Ausbilder“ steht, bescheinigt den Abschluss dieser speziellen
Ausbildung.
Der AdA-Ausbilderschein und die AEVO sind wichtige Begriffe in der Ausbildung der
Ausbilder. Jährlich treten etwa 90.000 Personen in Deutschland zur
Ausbildereignungsprüfung an, was die Ausbildung der Ausbilder (AdA) zur am
häufigsten absolvierten beruflichen Fortbildung macht. Durch diese Weiterbildung
erlangt man die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um im Unternehmen oder
Betrieb Auszubildende ausbilden zu dürfen. Es ist wichtig, sowohl fachlich als auch
persönlich geeignet zu sein.
Eignung für AdA
Um als Ausbilder tätig zu werden, müssen Sie sich als fachlich und persönlich
geeignet erweisen. Fachliche Eignung erfordert entweder eine abgeschlossene
Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet oder
Berufserfahrung, die der 1,5-fachen Dauer der Ausbildungszeit entspricht. Darüber
hinaus ist das Bestehen der AEVO-Prüfung notwendig, die berufs- und
arbeitspädagogische Eignung bestätigt und auch Teil der Meisterprüfung in
handwerklichen, technischen und gewerblichen Berufen ist.
Die persönliche Eignung wird vorausgesetzt, es sei denn, es liegen bestimmte
Ausschlussgründe vor, wie etwa das Verbot, Kinder und Jugendliche zu
beschäftigen, oder wiederholte Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz. Der AdA-
Schein alleine reicht jedoch nicht aus, um als Ausbilder tätig zu werden; die fachliche
und persönliche Eignung müssen ebenfalls erfüllt sein.
AdA-Ausbildung und AdA-Prüfung
Zur Vorbereitung auf die AdA-Prüfung bieten Industrie- und Handelskammern (IHK)
sowie private Institutionen entsprechende Ausbilderkurse an. Diese Kurse machen
Sie mit den relevanten Inhalten und Ausbildungsmethoden vertraut und bereiten Sie
auf die Prüfung vor, die bei der zuständigen IHK oder HWK abgelegt werden muss.
Ihr Wohn- oder Arbeitsort bestimmt, welche Kammer für Sie zuständig ist.
Die AdA-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst 80 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb von 180
Minuten zu beantworten sind. Diese Fragen basieren auf verschiedenen Fallstudien
und Szenarien. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 von 100 Punkten
erreichen.
Die mündliche Prüfung beinhaltet die Wahl zwischen einer Präsentation oder der
Durchführung einer Ausbildungssituation. Hierfür haben Sie 15 Minuten Zeit, um dem
Prüfungsausschuss Ihre fachliche Kompetenz zu demonstrieren.
AdA-Kosten
Die Kosten für den Ausbilderschein setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren für
den Vorbereitungskurs und die Prüfungsgebühren bei der IHK oder HWK zusammen.
Anfahrten und mögliche Unterbringungskosten können die Gesamtkosten weiter
erhöhen. In der Regel liegen die Gesamtkosten für den AdA-Schein zwischen 600
und 900 Euro, wobei allein der Kurs schon 900 Euro kosten kann.
Tätigkeitsfelder für Ausbilder
Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) vermittelt die notwendigen pädagogischen und
organisatorischen Fähigkeiten für eine verantwortungsvolle und erfolgreiche
Ausbildung. Unternehmen profitieren ebenfalls, da die Ausbildung ihrer Mitarbeiter
eine Investition in die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit darstellt. Als geprüfter
Ausbilder sind Sie verantwortlich für die optimale Vorbereitung der Auszubildenden
auf ihren Beruf. Es geht nicht nur darum, theoretisches Wissen zu vermitteln,
sondern auch als Mentor, Berater, Moderator und Lernbegleiter zu fungieren. Sie
erklären geduldig, beantworten Fragen und wecken durch Ihre Kompetenz
Begeisterung für den Beruf. So fördern Sie die Freude der Auszubildenden an ihrer
Tätigkeit und unterstützen sie in ihrer beruflichen Entwicklung.
Die AEVO-Inhalte als Lern- und Handlungsgrundlage
Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung erlassene Verordnung, die auf dem Berufsbildungsgesetz basiert. Sie legt
fest, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Ausbilder gemäß
dem Berufsbildungsgesetz anerkannt zu werden.
Diese Verordnung integriert die zuvor getrennten Regelungen zur Ausbilder-Eignung
aus den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hauswirtschaft, Landwirtschaft und
gewerbliche Wirtschaft in ein einheitliches Bundesrecht. Laut Berufsbildungsgesetz
(§ 28 Abs.1 S.2 BBiG) darf in Deutschland nur ausbilden, wer persönlich und fachlich
geeignet ist. Ziel dieser Verordnung ist es, die Ausbildungsqualität zu sichern. Sie
definiert die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und
beschreibt, wie diese nachgewiesen werden können. Zu den typischen
Prüfungsinhalten gehören der Ablauf der Ausbildung, Methoden der Ausbildung
sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten und Arbeitsschutz.
Dabei sind vier Handlungsfelder zu berücksichtigen:
Handlungsfeld 1 umfasst das Prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und die
Planung der Ausbildung. Dazu gehört es, die Vorteile und den Nutzen der
betrieblichen Ausbildung zu begründen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen und das System der Berufsausbildung darzustellen. Des Weiteren
werden Ausbildungsberufe ausgewählt und die betriebliche Eignung geprüft.
Vorbereitende Maßnahmen auf die Berufsausbildung werden eingeschätzt und die
Aufgaben mit den Mitwirkenden an der betrieblichen Ausbildung abgestimmt.
Handlungsfeld 2 bezieht sich auf die Vorbereitung der Ausbildung und die
Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden. Dies beinhaltet das Erstellen
betrieblicher Ausbildungspläne und die Berücksichtigung von Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechten. Kooperationspartner werden eingebunden und
Auswahlverfahren angewendet. Weiterhin wird der Ausbildungsvertrag vorbereitet
und die Eintragung veranlasst. Auch die Prüfung der Berufsausbildung im Ausland
gehört zu diesem Handlungsfeld.
Handlungsfeld 3 fokussiert sich auf die Durchführung der Ausbildung. Hierbei
werden lernförderliche Bedingungen geschaffen, die Probezeit organisiert, gestaltet
und bewertet sowie betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickelt und gestaltet.
Ausbildungsmethoden und -medien werden ausgewählt und eingesetzt,
Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützt und zusätzliche
Ausbildungsangebote gestaltet. Zudem wird die Entwicklung der Auszubildenden
gefördert, Konflikte werden gelöst, Leistungsbeurteilungen durchgeführt und
ausgewertet und interkulturelle Kompetenzen gefördert.
Handlungsfeld 4 behandelt den Abschluss der Ausbildung. Dies umfasst die
Gestaltung der Prüfungsvorbereitung und die Unterstützung eines erfolgreichen
Abschlusses. Die Anmeldung zur Prüfung wird vorgenommen, ein schriftliches
Zeugnis erstellt und betriebliche sowie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten werden
aufgezeigt.