Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) tragen maßgeblich zur beruflichen Fort-
und Weiterbildung bei. Ausgehend von anerkannten Ausbildungsberufen und
individuellen Skills bieten die IHKs sowohl Kurse als auch Prüfungen an. Sie legen
Prüfungsordnungen fest und verleihen bei Prüfungsbestehen entsprechende
Abschlüsse. Diese sind auf nichthandwerkliche Gewerbeberufe, Fortbildungen und
Umschulungen bezogen.
Berufliche Fort- und Weiterbildung ist ein notwendiges Angebot in einer sich schnell
und dynamisch verändernden Welt. Kompetenzen oder Berufe, welche vor wenigen
Jahren noch gefragt waren, müssen es aktuell oder künftig nicht mehr sein. Das
heißt, der Mensch ist gefordert, sich neuen Umständen anzupassen. Das kann
bedeuten, dass beispielsweise jemand über viele Jahre in einem Unternehmen tätig
war und dieses dann verlassen muss oder will. Er kann aber auch in diesem
Unternehmen bleiben und dort neue Positionen bekleiden, etwa durch einen
Nachweis über pädagogische Qualifikationen. Dann könnte er für die Ausbildung
verantwortlich sein. Die IHK ist dabei jene Instanz, die federführend ist, wenn es um
die Systematisierung der Weiterbildungen geht.
IHK-Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung
Die Höhere Berufsbildung im IHK-Bereich, auch als Aufstiegsfortbildung bekannt,
vermittelt Qualifikationen in drei Stufen. Die zweite Stufe entspricht dem
akademischen Niveau eines Bachelors, während die oberste Stufe mit einem Master-
Abschluss vergleichbar ist. Die IHKs haben den offiziellen Auftrag, Prüfungen
durchzuführen, die die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
nachweisen. Jährlich absolvieren mehr als 60.000 Teilnehmer diese Fortbildungen.
Die Durchführung der IHK-Prüfungen in der Höheren Berufsbildung wäre ohne die
zahlreichen ehrenamtlichen Prüfer undenkbar.
Referenzpunkt für die Prüfungen ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Am Ende der Berufsausbildung kommt es zum entscheidenden Moment: Die
Prüflinge müssen ihre erworbenen beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten in
schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen vor der (IHK) unter Beweis
stellen. Jährlich werden in ganz Deutschland etwa 290.000 Abschlussprüfungen vor
rund 28.000 IHK-Prüfungsausschüssen durchgeführt. Die IHKs sind zudem für die
Organisation der Zwischenprüfungen zuständig, die den Fortschritt während der
Ausbildung messen. Diese Organisation basiert auf dem Berufsbildungsgesetz,
wobei die Bewertung durch ehrenamtliche Mitglieder der Prüfungsausschüsse
erfolgt.
Um den hohen Qualitätsstandards zu entsprechen, müssen die Prüfungen objektiv,
verständlich und eindeutig sein. Sie sollten einseitige Schwerpunktbildungen
vermeiden, die berufliche Handlungskompetenz überprüfen, zuverlässige Ergebnisse
liefern und wirtschaftlich durchführbar sein. Die Prüfungsordnungen der IHKs
basieren auf der Musterprüfungsordnung des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Einheitliche Termine für schriftliche Abschlussprüfungen sind in Deutschland, mit
Ausnahme von Baden-Württemberg, durch zentral erstellte Prüfungsaufgaben
festgelegt. Die verbindlichen Prüfungstermine erfahren Interessenten bei ihrer IHK
vor Ort. Weitere Informationen gibt es bei den jeweiligen Prüfungsstellen, wie etwa
der Aufgabenstelle für kaufmännische Prüfungen oder der Prüfungsaufgaben- und
Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart.
Die IHK bietet über 50 verschiedene Fortbildungsprüfungen für Fach- und
Führungskräfte an. Diese Prüfungen basieren auf dem Berufsbildungsgesetz, den
Prüfungsordnungen für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen und spezifischen
Rechtsverordnungen des Bundes oder der IHK. Ziel dieser Prüfungen ist es, den
beruflichen Aufstieg der Teilnehmer zu fördern und Unternehmen qualifizierte Fach-
und Führungskräfte bereitzustellen.
Die Prüfungen sollen umfassende berufliche Handlungskompetenz nachweisen und
richten sich vor allem an Mitarbeiter, die sich nach einer Erstausbildung und
Berufserfahrung weiterqualifizieren möchten. Die Fortbildungsprüfungen bauen auf
den anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems auf und kombinieren
praktisches Erfahrungswissen mit zusätzlichen Qualifikationen. Dadurch wird den
Facharbeitern und Angestellten der Weg zu höheren beruflichen Positionen eröffnet,
was als „Karriere mit Lehre“ bezeichnet wird.
Abschlüsse der IHK
Personen, die keine traditionelle Ausbildung im Betrieb durchlaufen können, haben
verschiedene Alternativen, um nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben:
Externenprüfung: Berufserfahrene können als sogenannte „Externe“ zur IHK-
Abschlussprüfung zugelassen werden. Dabei zählen auch andere Abschlüsse
oder Auslandserfahrungen. Die erforderliche Berufspraxis sollte mindestens
das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Für die meisten
Berufe bedeutet dies etwa viereinhalb Jahre, in Einzelfällen kann auch eine
kürzere Zeit ausreichen. Weitere Informationen sind bei der IHK erhältlich.
Umschulung: Ein Berufsabschluss kann ebenfalls durch eine Umschulung
erreicht werden. Diese ist in der Regel kürzer als die Erstausbildung und führt
bis zur IHK-Abschlussprüfung. Detaillierte Informationen gibt es bei der IHK.
Teilqualifikationen: Diese ermöglichen es, berufliche Kenntnisse und
Fertigkeiten schrittweise zu erwerben, um am Ende einen vollständigen
Berufsabschluss nachzuholen. Teilqualifikationen sind aus anerkannten
Ausbildungsberufen abgeleitet und richten sich vor allem an Erwachsene über
25 Jahre, die keinen oder einen veralteten Berufsabschluss besitzen und nicht
aktuell beschäftigt sind. Diese Qualifizierung kann berufsbegleitend oder in
Vollzeit mit praktischen Phasen im Betrieb erfolgen.
Die IHKs bieten eine Vielzahl von Abschlüssen, die in verschiedenen Bereichen und
auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen erworben werden können. Hier sind einige
der wichtigsten Abschlüsse:
- Erstausbildung
Berufsabschluss: Dies ist der Abschluss, den Auszubildende nach einer dualen
Ausbildung erhalten. Er umfasst eine Kombination aus betrieblicher Praxis und
schulischer Ausbildung.
Beispiele: Kaufmann im Einzelhandel, Industriemechaniker, Fachinformatiker. - Fortbildungsabschlüsse
Diese werden oft auch als „höhere Berufsbildung“ bezeichnet und beinhalten
mehrere Stufen:
Fachwirt: Dieser Abschluss entspricht dem Niveau eines Bachelors und ist in vielen
spezialisierten Bereichen erhältlich.
Beispiele: Handelsfachwirt, Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt.
Fachkaufmann: Dieser Abschluss fokussiert sich auf spezifische kaufmännische
Tätigkeiten und Fachrichtungen.
Beispiele: Personalfachkaufmann, Marketingfachkaufmann.
Meister: Dieser Abschluss entspricht ebenfalls dem Niveau eines Bachelors und
qualifiziert für Führungsaufgaben und die Ausbildung von Lehrlingen.
Beispiele: Industriemeister, Logistikmeister, Meister für Kraftverkehr.
Betriebswirt: Dies ist ein Fortbildungsabschluss auf Master-Niveau, der eine
umfassende betriebswirtschaftliche Qualifikation vermittelt.
Beispiel: Geprüfte Betriebswirt (IHK).
- Spezialisierte Fortbildungsabschlüsse
Technischer Betriebswirt: Dieser Abschluss kombiniert technische und
betriebswirtschaftliche Qualifikationen und entspricht dem Niveau eines Masters.
Wirtschaftsfachwirt: Allgemeinere betriebswirtschaftliche Qualifikation, die breit
einsetzbar ist. - Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbildereignungsprüfung: Diese Prüfung ist erforderlich, um als Ausbilder in einem
Unternehmen tätig zu sein und umfasst pädagogische, rechtliche und
organisatorische Kenntnisse. - Spezielle Qualifikationen und Zertifikate
Teilqualifikationen: Diese sind für Personen gedacht, die schrittweise berufliche
Qualifikationen erwerben möchten. Sie können später zu einem vollständigen
Berufsabschluss führen.
IHK-Zertifikate: Diese können in spezifischen Fachgebieten erworben werden und
bestätigen den Erwerb besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die IHK-Abschlüsse sind anerkannt und bieten vielfältige Karrieremöglichkeiten in
unterschiedlichen Branchen und Berufsfeldern. Sie ermöglichen es Fachkräften, sich
weiterzubilden und in ihrer beruflichen Laufbahn aufzusteigen.